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GoBD-Archivierung einfach erklärt

Belege digital erfassen ist die eine Hälfte — sie über Jahre hinweg unveränderbar und prüfungssicher aufzubewahren die andere. Die GoBD legt fest, wie das rechtssicher gelingt.

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Belege Bücher Verfahrensdoku

GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" — ein BMF-Schreiben, das festlegt, wie Buchungsbelege, Handelsbücher und sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen elektronisch geführt und archiviert werden müssen, damit sie im Fall einer steuerlichen Außenprüfung anerkannt werden.

Die Kernprinzipien

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Jeder Geschäftsvorfall muss sich lückenlos von der Entstehung bis zur Auswertung verfolgen lassen.
  • Vollständigkeit und Richtigkeit: Keine Buchung darf fehlen oder inhaltlich falsch sein.
  • Zeitgerechte Erfassung: Geschäftsvorfälle müssen zeitnah erfasst werden, nicht erst am Jahresende gesammelt.
  • Unveränderbarkeit: Einmal erfasste Belege dürfen nachträglich nicht mehr unbemerkt verändert werden — Änderungen müssen protokolliert werden.

Aufbewahrungsfristen

Buchungsbelege, Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren [§ 147 AO, § 257 HGB]. Empfangene und versendete Handels- und Geschäftsbriefe unterliegen einer Frist von 6 Jahren. Für elektronisch archivierte Unterlagen gilt: Sie müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist maschinell auswertbar und für die Finanzverwaltung im Rahmen einer Prüfung zugreifbar bleiben (Z1-, Z2- und Z3-Zugriff).

Was das für die Praxis bedeutet

Ein PDF-Ordner auf einem Firmenlaufwerk erfüllt die GoBD-Anforderungen in aller Regel nicht — es fehlen Unveränderbarkeitsnachweis, Protokollierung und definierter Prüferzugriff. Erforderlich ist eine strukturierte, revisionssichere Archivierungslösung mit dokumentiertem Verfahren: eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Belege erfasst, verarbeitet, abgelegt und vor Veränderung geschützt werden.

Der Zusammenhang mit der E-Rechnungspflicht

Mit der E-Rechnungspflicht gewinnt GoBD-konforme Archivierung zusätzliches Gewicht: Elektronische Rechnungen wie ZUGFeRD oder XRechnung enthalten strukturierte Daten, die nicht nur als PDF-Bild, sondern in ihrer maschinenlesbaren Struktur aufbewahrt werden müssen. Wer die eigene Archivierung nicht rechtzeitig darauf vorbereitet, riskiert, dass die formale Umstellung auf E-Rechnungen zwar gelingt, die Aufbewahrung im Ernstfall aber nicht prüfungssicher ist.

Was ZUGFeRD, XRechnung und Peppol BIS konkret unterscheidet, erklären wir im Artikel zu den E-Rechnungsformaten.

Ist Ihre Belegarchivierung prüfungssicher?

Im unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir Ihre Archivierung anhand der GoBD-Anforderungen ein.

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